muendlich
01.01.2001

Mündliche Ergänzungsprüfung

Die Fakultät überlegt in Zukunft die Zulassung zu den mündlichen Ergänzungprüfungen zu beschränken. Zur Zeit ist die Rede von einer Mindestpunktzahl in der Klausur von 35% der Bestehensgrenze. Läge in einer Klausur die Bestehensgrenze bei 40 Punkte müssten in der Klausur mind. 16 Punkte erzielt worden sein, um zu den Ergänzungsprüfungen zugelassen zu werden.

Der Fachschaftsrat setzt sich dafür ein, dass diese Grenze nicht eingeführt wird und jedem Studeten unabhängig von der erzielten Punktzahl eine mündliche Prüfung ermöglicht wird. Falls ihr Anregungen zu diesem Thema habt, könnt ihr uns gerne schreiben.

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